Berufsausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach einem Modellehrgang gemäss Art. 5 des Ausbildungsreglementes der Schweiz. Die gesetzliche Grundlage bildet das Reglement vom 29.10.1998.
Lehrdauer
Vollzeitlehrlinge: 4 Jahre
Zusatzlehrlinge: 2 bzw. 3 Jahre
Unterricht
Tagesunterricht mit zusätzlichen Blockwochen.
z.T. Unterricht in interkantonalen Berufsgruppen.
Überbetriebliche Kurse (Einführungskurse)
Vollzeitlehrlinge: 3 Kurse à 3-5 Tage
Zusatzlehrlinge: 1 Kurs à 5 Tage (1. + 2. Kurs freiwillig)
Weitere Einzelheiten finden Sie bei den Berufsschulen.